Vereinsheim im Schocketal/Simmershausen

04.02.2023 Arbeitsdienst Morschen

31.03.2023 ENDE der Pacht Fulda Schocketal und Wahnhausen

15.04.2023 Arbeitsdienst Schocketal

22.04.2023 Arbeitsdienst Binsförth

XX.04.2023 Skatabend

07.05.2023 Anangeln und Königsangeln

09.05.2023 Vorstandsversammlung

11.05.2023 Versammlung

17.06.2023 Arbeitsdienst Schocketal

17.-18.06.2023 Gemeinschaftsfischen/Nachtangeln

24.06.2023 Forellenangeln mit Selbstbeteilung

25.06.2023 Arbeitsdienst Zeltabbau

15.-16.07.2023 Gemeinschaftsfischen/Nachtangeln

19.-20.08.2023 Gemeinschaftsfischen/Nachtangeln

26.08.2023.2023 Arbeitsdienst Schocketal

11.09.2023 Arbeitsdienst Zeltabbau (wenn aufgebaut)

02.09.2023 Familienangeln

03.09.2023 Arbeitsdienst Zeltabbau (wenn aufgebaut)

15.10.2023 Raubfischangeln Morschen

07.11.2023 Vorstandsversammlung

09.11.2023 Versammlung

11.11.2023 Arbeitsdienst Schocketal

18.11.2023 Vereinsvergnügen (nach Einladung)

12.01.2024 Jahreshauptversammlung (nach Einladung)

Wir freuen uns immer über neue Mitglieder in unserem Verein, denn die gemeinsame Ausübung unseres Hobbys macht einfach am meisten Spaß! Voraussetzungen zur Aufnahme in den ASV-Fuldatal 1936 sind die abgelegte staatliche Sportfischerprüfung und der Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeins. Die Prüfung muss den Anforderungen der Hessischen Sportfischerprüfung entsprechen (z.B. mindestens 30 Lehrgangsstunden). Jugendliche ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr werden auch ohne Sportfischerprüfung mit dem Jugendfischereischein aufgenommen. Diese Jugendlichen dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Vereinsmitgliedes ausüben. Ab dem 14. Lebensjahr, nach abgelegter Sportfischerprüfung und Erwerb des regulären Fischereischeins, entfällt diese Beschränkung.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen ASV Fuldatal 1936 e. V. Er hat seinen Sitz in Fuldatal, Ortsteil Ihringshausen und ist eingetragener Verein, unter der Vereinsregisternummer 915 des Amtsgerichts Kassel. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2

Zweck und Aufgaben des Vereines

I. Der Verein ist ein Zusammenschluss von Anglern, der sich zum Ziel gesetzt hat, dass waidgerechte Angeln zu verbreiten und zu verbessern.
II. Zweck des Vereines:
1. Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern, in Verbindung mit Maßnahmen zum Schutz dieser Gewässer gegen schädliche Einflüsse und die Vernichtung der natürlichen Lebensbedingungen der Fische.

2. Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, natürlicher Wasserläufe und des Artenschutzes.

III. Aufgaben des Vereines:
a. Schaffung von Erholungsmöglichkeiten zum Zwecke der Gesunderhaltung seiner Mitglieder. Kauf, Pacht und Erhaltung von Gewässern und Unterkunftshäusern und sonstiger Einrichtungen.

b. Die einheitliche Ausrichtung und Vertretung der Mitgliederinteressen bei der Hege und Pflege des Fischbestandes in den Gewässern in Verbindung mit Maßnahmen zum Schutz und zur Reinhaltung dieser Gewässer, sowie die Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der Gewässer im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerichtet.

c. Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Pachtgewässer

d. Vertiefung des Wissens von den biologischen Vorgängen im Wasser durch Vorträge und Belehrungen.

e. Pflege der Kameradschaft

§3

Gemeinnützigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4

Mitgliedschaft Mitglied kann jeder werden, der das 10. Lebensjahr vollendet hat und sich verpflichtet, den Bestrebungen des Vereines gemäß dieser Satzung zu dienen und nicht aus einem anderen, zum Verbande gehörenden Verein, ausgeschlossen worden ist. Die Aufnahme erfolgt nach einjähriger Probezeit durch Beschluss der Vereinsmitglieder auf der Jahreshauptversammlung Die Gründe einer etwaigen Ablehnung der Aufnahme brauchen nicht angegeben zu werden. Die Beitragspflicht beginnt mit dem auf den Tag der Unterzeichnung der Anmeldung folgenden Monatsersten. Minderjährige bedürfen für die Beitrittserklärung der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe des Vereines an; sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Als fördernde Mitglieder können volljährige Personen aufgenommen werden, die ebenfalls kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben. Für die Dauer seiner Mitgliedschaft gehört jedes Mitglied auch dem Verband Deutscher Sportfischer e. V. an und genießt durch seinen Verein den Schutz des Verbandes in allen, der Fischerei betreffenden, Angelegenheiten. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlischt auch die Zugehörigkeit zum Verband Deutscher Sportfischer e. V.

§5

Ende der Mitgliedschaft
I. Die Mitgliedschaft endet:

1. Durch Tod

2. Durch Austritt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Er kann bis zum 30.09. eines jeden Jahres mit Wirkung zum End des Jahres erfolgen.
3. Durch Ausschluss. Dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied
a. gegen die Regeln der Satzung grob verstoßen hat,
b. wenn er das Ansehen und die Interessen des Vereins schwer geschädigt hat,
c. wenn es gegen fischereirechtliche Vorschriften des Vereines wiederholt oder beharrlich verstoßen oder dazu Beihilfe geleistet hat,.
II. Der Ausschluss erfolgt durch Vereinsbeschluss. Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Gehör gewährt werden. Gegen die Entscheidung ist die Anrufung der nächsten Mitgliederversammlung möglich.
III. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte im Verein. Geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Ein Anspruch am Vereinsvermögen besteht nicht. Vereinspapiere sind zurückzugeben.

Aufnahmegebühr: 180,- € (kann in zwei Raten bezahlt werden)

Jahresbeitrag für Aktive und Senioren:80,-€

Jahresbeitrag für Jugendliche: 30,- €

Jahresbeitrag für Passive Mitglieder: 20,- €

Jahresbeitrag für Frauen bei denen der Mann schon Mitglied im Verein ist: 65,- €

6 Arbeitsstunden im Jahr sind Pflicht. Bei Nichtleistung 20,- € (Erwachsene) 7,50€ (Jugendliche) pro Stunde in die Vereinskasse.

1. Vorsitzender

Manfred Frammelsberger
Veckerhagener Str. 116E
34233 Fuldatal
Tel.: 0172-8557588
info@asv-fuldatal.de

2. Vorsitzender

Marzok Michael Tel.: 0170-5204554

Kassenwart

Patrick Jödecke Tel.: 0561-819733
joedecke@asv-fuldatal.de

Gewässerwart

Thomas Wambach Tel.: 0173-7215288
wambach@asv-fuldatal.de

Schriftführer

Jens Ebert Tel.: 0152-53122899
ebert@asv-fuldatal.de

Vergnügungswart

Bernhard Rübeling Tel.: 0176-80304723

Angel/Jugendwart

Volker Schmidt Tel.: 0176-52106018
schmidt@asv-fuldatal.de

 

Fulda in Morschen

Eigene Pachtstrecke an der Fulda in Morschen, von km 25 bis Mühlenwehr in Neumorschen

Fulda in Binsförth

Eigene Pachtstrecke an der Fulda in Binsförth

Teich in Simmershausen

Teich und Vereinsheim im Schocketal (Fuldatal Simmershausen)

 

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Impressum

ASV Fuldatal 1936 e.V.
1. Vorsitzender Manfred Frammelsberger
Veckerhagener Str. 116E
34233 Fuldatal

Tel.: 0172-8557588

E-Mail: info@asv-fuldatal.de

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Vereinsregister VR 915

Steuernummer: 025 250 59617

Verantwortlich für den Inhalt: ASV Fuldatal 1936 e.V.